Die private Unfall Versicherung überbrückt die Lücke, in der keine Absicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht. Die ACE European Group Limited (ACE) hat in Zusammenarbeit mit Maxpool den privaten Unfalltarif maxFamily ausgearbeitet. Seit dieser Zeit zählt maxFamily zu den betriebsinternen Maxpool-Versicherungsprodukten. Maxpool das Produkt auch als „Ihren Liebling 2011“.
Die Höhe der beitragsneutralen Leistungen unterscheidet sich je nach Tarif, er ist als Basis- und als Premium-Version abschließbar.
Die Premiumvariante ist ausgesprochen familienfreundlich konzipiert. So werden Babys und adoptierte Kinder automatisch bis zur nächsten Zahlung beitragsfrei mitversichert, höchstens für ein Jahr. maxFamily übernimmt ansonsten Kosten für die Unterkunft eines Elternteils während einer durch einen Unfall notwendigen vollstationären Heilverfahren des Kindes. Sollte ein Elternteil verunglücken, können die Ausgaben für eine Haushaltshilfe bzw. Kindermädchen als Leistung in Anspruch genommen werden.
Falls ein Elternteil als Versicherter stirbt, wird der Vertrag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kostenfrei weitergeführt.
Hauptaugenmerk beim Unfalltarif maxFamily stellt die verbesserte Gliedertaxe dar. Zum Vergleich zu den Allg. Unfallbedingungen des GDV sind die zur Berechnung der Versicherungsleistung festgelegten Invaliditätsgrade im Basis- und auch im Premium-Tarif höher. So ist der Armwert gem. AUB 70 %, im maxFamily-Basis-Tarif 75 % und im Premium-Tarif die gesamte Invaliditätsleistung mit 100 %.
Zusätzlich kann zu maxFamily die Dread Disease-Versicherungspolice versichert werden. Daher bekommt der Versicherte bei der Krankheitserkennung von Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall eine Kapitalzahlung. Diese drei Krankheiten decken über 80 % aller Fälle von bedenklichen Erkrankungen ab. Forderung auf die Kapitalleistung existiert sehr wohl nach 14 Tagen nach der Krankheitserkennung und das unabhängig vom Vorgang der Krankheit. Der Versicherungsnehmer kann über diese Einmalzahlung uneingeschränkt verfügen. Dem Versicherten bieten sich dadurch Möglichkeiten, die er sich ansonsten nicht bewerkstelligen könnte, z.B. die Beschaffung einer 2. Expertenmeinung, die nicht von der Krankenkasse übernommen wird.
Mit Beantwortung von nur 5 Gesundheitsfragen kann auf diese Weise eine Dread Disease-Police unterm Strich abgeschlossen werden.
Weitere Angaben finden Sie unter folgender Partnerseite >>