Rechtsschutz Versicherung jetzt auch für freiberuflich Tätige und Selbständige

Auch in 2012 wartet die Roland Rechtsschutz Versicherung mit neuen Privatkunden-Produkten auf. Ab sofort können Selbstständige unabhängig von der Unsatzstärke ihre Privatrisiken über die Produktpalette für Nichtselbstständige optimal absichern. Damit passt sich auch dieser führende Rechtsschutzversicherer der Marktentwicklung an und bietet für Nichtselbständige und Selbständig Tätige die gleiche Kalkulation bei der Abdeckung reiner privater Risiken.

Berufliche Risiken selbständig Tätiger können wie bisher üblich über die Produkte für Gewerbetreibende versichert werden.

Beratungsrechtsschutz hilft bei Abmahnungen im Internet

Versicherungskunden sind jetzt auch dann geschützt, wenn sie in ihrer Zeit nach der Arbeit unabsichtlich im Internet gegen Urheberrechte sündigen. Wird ein Versicherungsnehmer in Folge dessen von einem Rechtsanwalt abgemahnt, kann er sich von einem Rechtsanwalt der Roland Rechtsschutz beistehen lassen. Dieser Anwalt setzt dann ein Erwiderungsschreiben auf, das der Kunde im eigenen Namen an die gegnerische Partei fortschicken kann.

Immer aktuell – die Leistungs-Update-Garantie

Jegliche neu abgeschlossene Verträge im Rechtsschutz bei ROLAND Rechtsschutz beinhalten ab sofort die Leistungs-Update-Garantie. Dadurch werden Policen ab
ARB 2012 selbständig auf die gegenwärtig gültigen Bedingungen umgestellt. Das gilt freilich nur, wenn einzig Leistungsverbesserungen ohne höhere Beiträge eingeführt werden. Damit müssen sich Versicherte in keiner Weise mehr nach einem großem Zeitraum sich mit einem überaus veralteten Bedingungswerk in ihrer Rechtsschutz Versicherung abgeben.
Sie profitieren von der Zeitersparnis, denn die Anpassung muss nicht separat beantragt werden.

Sonstige Veränderungen auf einen Blick:
1. Das umfassende Versicherungspaket “KompaktPlus” wird inzwischen auch für angestellte Ärzte angeboten. Hierdurch kommt auch diese Fachgruppe in den Vorzug dieses hervorragenden Versicherungschutzes.

2. Opfer-Rechtsschutz auch im beruflichen, nichtselbstständigen Bereich
Der Opferrechtsschutz hilft Ihnen Ihre Ansprüche als Nebenkläger im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs durchzusetzen. Aber auch wer versehentlich, bei Unruheen während einer Großdemonstration, ins Visier von Einsatzkräften der Polizei gerät, kann seine möglichen Ansprüche über den Opferrechtsschutz geltend machen.

3. Der KompaktPlus Rechtsschutz der der ROLAND Rechtsschutz wird um Leistungen bei Vorsorgeverfügungen
erweitert. In den Firmenrechtsschutzversicherungen ist nun in der KompaktPlus Deckung der Beratungsrechtsschutz für Arbeitgeber bei Aufhebungsverträgen eingeschlossen.

Mit diesen Besserungen im Vertragswerk der Roland Rechtsschutz Versicherung sollte jeder Versicherungskunde, der bereits Kunde der des Konsortialversicherer Roland Rechtsschutz ist, die Änderung seiner Versicherungspolice prüfen.

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Allianz mit neuem Versicherungsprodukt

Wie relevant die private Altersvorsorge sowie die Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit ist, wird ständig mehr Menschen klar. Infolge der Wandlungen in der Bevölkerung stoßen die gesetzlichen Versorgungssysteme an ihre Kapazitätsgrenzen.

Damit Versicherungsnehmer keinesfalls in jene Versicherungslücke fallen hat die Lebensversicherung der Allianz mittels ihrer KörperSchutzPolice ein weiteres Feld ihres Sortiments, der persönlichen Altersvorsorge abgesichert. In diesem Fall richtet der Versicherer stark auf die Sicherung der Arbeitskraft.
Dieses neuartige Angebot soll insbesondere für Kunden eine Möglichkeit sein, die sich derzeit noch keine Berufsunfähigkeits – Versicherung finanziell ermöglichen konnten, aber dennoch einen Schutz ihrer finanziellen Zukunft anstreben. Wegen des höheren Risikos einiger Berufsgruppen – besonders Handwerker und Produktionsarbeiter – können die Preise in ungeahnte Dimensionen steigen.

Deswegen geht man mit jener KörperSchutzPolice den neuartigen Weg keine direkten Berufszweige zu Versichern, statt dessen vielmehr die körperlichen Besonderheiten die für den Job des Kunden von relevanz sind. Dabei könnte man beispielsweise enorm viel wert auf die Funktionstüchtigkeit der Extremitäten zum laufen, bücken, zufassen, usw. legen. Sowie die option fit Autofahren zu können. Weiterhin sind das Höhren, Sprechen und Sehen, die Gedächtnissleistung wie auch der Gleichgewichtssinn versichert.

Bei bestimmten Gefäßerkrankungen, Bösartigen Tumorerkrankungn, Querschnittslähmung, Gewebe und Organverhärtung und Koma werden Einmalzahlungen getätigt. Hierbei wird nicht auf zusätzliche psychische oder physische Störungen geachtet, denn die Rente die die wichtigen Eigenschaften absichert und die Einmalzahlung, sind zwei eigenständige Punkte in der Police und können je nach bedarf gleichzeitig oder getrennt ausgezahlt werden.

Mittels diesem neuen Produkt zeigt die Lebensversicherung der Allianz ihre Innovativität und Anpassungsfähigkeit bei der Schaffung neuer marktgerechter Versicherungsprodukte. Zwischenzeitlich hat sich die im Jahre 1922, in Stuttgart, gegründete Allianz AG zum einflussreichsten deutschen Versicherungsgesellschaft gemausert und darüber hinaus als Marktführer etabliert.

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Gegenüberstellung der Unfall Versicherungen

Kein Mensch ist vor Unfällen geschützt, es kann überall auf der Erde erfolgen. Sei es beim Sport, im Haushalt, im Urlaub, im Verkehr oder auf den Weg zur Arbeit. Entgegen der Landes üblichen Sichtweise, erfolgen die meisten Unfälle nicht beim Job, statt dessen im privaten Bereich und in der Freizeit. Dadurch reicht die gesetzliche Unfallversicherung im Rahmen der Vorsorge in keinster Weise aus.

Einmal gibt es die gesetzliche Unfall Versicherung weiterhin die private Unfall-Versicherung.

Die gesetzliche UV zählt zu den Sozialversicherungen und die Inhaber der gesetzlichen Unfall Versicherung sind die Berufsgnossenschaften. In der gesetzlichen UV sind jeder Beschäftigter und Angestellte versichert, die Beiträge zahlt der Arbeitgeber. Der Versicherungsschutz existiert während der Tätigkeit ebenso wie auf dem direkten Weg von und zum Arbeitsort. Auch versichert, in der gesetzlichen UV, sind Auszubildende sowie Studenten und Kinder, diese den Kindergarten, eine Kindertagesstätte oder die Bildungseinrichtung besuchen.

Die Leistungskraft der gesetzlichen Unfallversicherung an Versicherte sind im grundlegenden medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Reha sowohl Lohnersatz- bzw. Rückvergütungsleistungen in Geld (Verletztenrente, Verletztengeld, Hinterbliebenenrente). Die medizinische Therapie wird als Sachleistung gewährt; der behandelnde Doktor stellt eine Rechnung unverzüglich an die zuständige Berufsgenossenschaft aus.

Die private Unfall-Versicherung hingegen bietet günstigen Versicherungsschutz im privaten wie auch im beruflichen Umfeld, 24 Stunden am Tag und an jedem Ort der Welt.
Hauptleistung der privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsabsicherung. Kommt es zu einem Unfall bei dem bleibende Schäden entstehen, leistet die UV die festgelegte Arbeitsunfähigkeitsleistung in Anlehnung an dem Ausmaß der festgestellten Erwerbsunfähigkeit. Neben der Invaliditätsleistung bieten Unfall Assekuranzen auch den Einschluß einer Übergangsleistung, Krankenhaustagegeld einschließlich Genesungsgeld sowie einer Todesfall Leistung an.

Als Unfall gilt zumal, wenn durch eine erhöhte Kraftanspannung an Glieder oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Kapseln, Bänder, Sehnen oder Muskeln zerrissen oder gezerrt werden.

Keine Unfälle sind größtenteils Schädigungen aufgrund von selbstverursachten Straftaten, psychischen Reaktionen, Kriegereignissen oder die Teilnahme an Motorrennen.
In den letzten Jahren führten viele Versicherer maßgebliche Optimierungen in ihren Unfall-Versicherungsbedingungen durch. In Folge dessen bieten viele neuartige Tarife auch Versicherungsschutz bei Unfällen hinsichtlich Infektionen, Schlaganfall oder Bewusstseinstörungen.

Letztere werden prinzipiell anhand eine sogenannte Infektionskausel erklärt. Damit sind Krankheiten wie Borreliose und FSME durch Zeckenstiche als Unfall angesehen und werden gemäß Bedingungswerk des jeweiligen Versicherers gleichermaßen entschädigt.

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