Auch in 2012 wartet die Roland Rechtsschutz Versicherung mit neuen Privatkunden-Produkten auf. Ab sofort können Selbstständige unabhängig von der Unsatzstärke ihre Privatrisiken über die Produktpalette für Nichtselbstständige optimal absichern. Damit passt sich auch dieser führende Rechtsschutzversicherer der Marktentwicklung an und bietet für Nichtselbständige und Selbständig Tätige die gleiche Kalkulation bei der Abdeckung reiner privater Risiken.
Berufliche Risiken selbständig Tätiger können wie bisher üblich über die Produkte für Gewerbetreibende versichert werden.
Beratungsrechtsschutz hilft bei Abmahnungen im Internet
Versicherungskunden sind jetzt auch dann geschützt, wenn sie in ihrer Zeit nach der Arbeit unabsichtlich im Internet gegen Urheberrechte sündigen. Wird ein Versicherungsnehmer in Folge dessen von einem Rechtsanwalt abgemahnt, kann er sich von einem Rechtsanwalt der Roland Rechtsschutz beistehen lassen. Dieser Anwalt setzt dann ein Erwiderungsschreiben auf, das der Kunde im eigenen Namen an die gegnerische Partei fortschicken kann.
Immer aktuell – die Leistungs-Update-Garantie
Jegliche neu abgeschlossene Verträge im Rechtsschutz bei ROLAND Rechtsschutz beinhalten ab sofort die Leistungs-Update-Garantie. Dadurch werden Policen ab
ARB 2012 selbständig auf die gegenwärtig gültigen Bedingungen umgestellt. Das gilt freilich nur, wenn einzig Leistungsverbesserungen ohne höhere Beiträge eingeführt werden. Damit müssen sich Versicherte in keiner Weise mehr nach einem großem Zeitraum sich mit einem überaus veralteten Bedingungswerk in ihrer Rechtsschutz Versicherung abgeben.
Sie profitieren von der Zeitersparnis, denn die Anpassung muss nicht separat beantragt werden.
Sonstige Veränderungen auf einen Blick:
1. Das umfassende Versicherungspaket “KompaktPlus” wird inzwischen auch für angestellte Ärzte angeboten. Hierdurch kommt auch diese Fachgruppe in den Vorzug dieses hervorragenden Versicherungschutzes.
2. Opfer-Rechtsschutz auch im beruflichen, nichtselbstständigen Bereich
Der Opferrechtsschutz hilft Ihnen Ihre Ansprüche als Nebenkläger im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs durchzusetzen. Aber auch wer versehentlich, bei Unruheen während einer Großdemonstration, ins Visier von Einsatzkräften der Polizei gerät, kann seine möglichen Ansprüche über den Opferrechtsschutz geltend machen.
3. Der KompaktPlus Rechtsschutz der der ROLAND Rechtsschutz wird um Leistungen bei Vorsorgeverfügungen
erweitert. In den Firmenrechtsschutzversicherungen ist nun in der KompaktPlus Deckung der Beratungsrechtsschutz für Arbeitgeber bei Aufhebungsverträgen eingeschlossen.
Mit diesen Besserungen im Vertragswerk der Roland Rechtsschutz Versicherung sollte jeder Versicherungskunde, der bereits Kunde der des Konsortialversicherer Roland Rechtsschutz ist, die Änderung seiner Versicherungspolice prüfen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgender Partnerseite >>